{"id":1862,"date":"2024-06-25T19:15:24","date_gmt":"2024-06-25T19:15:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dvgbund.de\/?p=1862"},"modified":"2024-06-25T19:17:54","modified_gmt":"2024-06-25T19:17:54","slug":"brandenburg-uebernahme-des-tarifergebnisses-vom-9-dezember-2023-fuer-den-beamtenbereich-beschlossen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.dvgbund.de\/?p=1862","title":{"rendered":"Brandenburg: \u00dcbernahme des Tarifergebnisses vom 9. Dezember 2023 f\u00fcr den Beamtenbereich beschlossen"},"content":{"rendered":"\n<p>DVG Berlin-Brandenburg (Steffen Hanne): Der Landtag Brandenburg hat auf seiner Sitzung am 19. Juni 2024 mit dem \u201eGesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur \u00c4nderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2024 im Land Brandenburg\u201c die \u00dcbernahme des Tarifergebnisses vom 9. Dezember 2023 f\u00fcr den Beamtenbereich vollzogen. Das Gesetz ist bereits ver\u00f6ffentlicht worden (GVBl Teil I 2024 Nr. 29 vom 21.06.2024). Die ebenfalls in den Tarifverhandlungen vereinbarte Inflationsausgleichspr\u00e4mie war bereits in einem separaten Gesetzgebungsverfahren im Dezember 2023 auf den Beamtenbereich \u00fcbernommen worden (Gesetz vom 20.12.2023 GVBl Teil I 2023 Nr. 30).<\/p>\n\n\n\n<p>Die Tarifvertragsparteien f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten des \u00f6ffentlichen Dienstes der L\u00e4nder hatten am 9. Dezember 2023 eine Erh\u00f6hung der Entgelte der Besch\u00e4ftigten zum 1. November 2024 um einen Sockelbetrag von 200 Euro und zum 1. Februar 2025 um linear 5,5 % ver\u00adeinbart. Sofern die Summe dieser Erh\u00f6hungen zum 1. Februar 2025 nicht 340 Euro erreicht, wird der betreffende Erh\u00f6hungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach dem Gesetz werden die Dienst- und Versorgungsbez\u00fcge r\u00fcckwirkend ab&nbsp;<strong>1. Januar 2024<\/strong>&nbsp;um 4,76 % und ab 1. Juli 2024 um zus\u00e4tzlich 5,54 % erh\u00f6ht. Der Familienzuschlag f\u00fcr ber\u00fccksichtigungsf\u00e4\u00adhige Kinder wird r\u00fcckwirkend ab 1. Januar 2024 angehoben. Au\u00dferdem werden die Anw\u00e4r\u00adtergrundbetr\u00e4ge r\u00fcckwirkend ab 1. Januar 2024 um 100 Euro und ab 1. Juli 2024 um weitere 50 Euro erh\u00f6ht. Durch das zeitliche Vorziehen der Besoldungserh\u00f6hungen gegen\u00fcber dem im Tarifergebnis vom 9. Dezember 2023 vorgesehenen Zeitpunkten und die Anhebung des Familienzu\u00adschlags soll die Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit der Besoldung gew\u00e4hrleistet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Gesetzentwurf beinhaltet dar\u00fcber hinaus weitere \u00c4nderungen besoldungs- und versor\u00adgungsrechtlicher Vorschriften wie etwa die Abschaffung der Mindestleistungsbez\u00fcge bei der Professorenbesoldung, die Erweiterung und Anhebung von Zulagen und Sonderzuschl\u00e4\u00adgen, die Hebung bestimmter \u00c4mter sowie die M\u00f6glichkeit der Entgeltumwandlung im Rah\u00admen eines Fahrradleasings.<\/p>\n\n\n\n<p>Der dbb hatte in seiner Stellungnahme kritisiert, dass der Gesetzentwurf mit der Anhebung der Bez\u00fcge um 4,76 Prozent den zwischen den Tarifparteien vereinbarten Sockelbetrag in H\u00f6he von 200 EUR zum 01.11.2024 gem\u00e4\u00df Tarifabschluss vom 09.12.2023 abbilden will. Dadurch w\u00fcrden jedoch in den unteren Besoldungsgruppen die 200 EUR Sockelbetrag des Tarifabschlusses nicht erreicht, da die lineare Erh\u00f6hung bis zur Besoldungsgruppe A11 weniger als 200 Euro ausmacht.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Landesregierung hat in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Walter dazu erkl\u00e4rt, dass die Umrechnung des Sockelbetrags und des Mindesterh\u00f6hungsbetrags in eine allgemeine lineare Erh\u00f6hung bewirken, dass die zwischen den Besoldungsgruppen bestehenden (in Prozentwerten ausgedr\u00fcckten) Abst\u00e4nde nicht ver\u00e4ndert werden. In den Besoldungsgruppen A 5 bis A 9 liege die monatliche Bruttobesoldung in allen Erfahrungsstufen bei inhaltsgleicher \u00dcbertra\u00adgung des Sockelbetrags \u00fcber dem Wert einer linearen Erh\u00f6hung. Gleiches gelte in der Besol\u00addungsgruppe A 10 bis einschlie\u00dflich Erfahrungsstufe 10 und in der Besoldungsgruppe A 11 bis einschlie\u00dflich Erfahrungsstufe 6.<\/p>\n\n\n\n<p>Ausgeglichen werde dies jedoch durch das im Gesetzentwurf vorgesehene Vorziehen der li\u00adnearen Erh\u00f6hungsschritte von November 2024 auf Januar 2024 beziehungsweise von Feb\u00adruar 2025 auf Juli 2024. So liege beispielsweise die Summe der Bruttobesoldung in der un\u00adtersten Besoldungsgruppe A 5 im Eingangsamt sodann insgesamt 1.045,35 Euro \u00fcber dem Betrag, der bei einer inhaltsgleichen \u00dcbertragung des Sockelbetrags erreicht w\u00fcrde (Drucksache 7\/9682).<\/p>\n\n\n\n<p>Zu kritisieren ist weiterhin, dass der Gesetzgeber wiederum keine Reparatur f\u00fcr die verfassungswidrig zu geringe Besoldung in der Vergangenheit vorgenommen hat. Das Misstrauen der Besch\u00e4ftigten, die Jahr f\u00fcr Jahr Widerspr\u00fcche zu ihrer Besoldung erheben, wird damit nicht abgebaut.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit soll ein weiteres Mal \u00fcber die deutliche Anhebung der Familienzuschl\u00e4ge hergestellt werden. In Brandenburg sind die Familienzuschl\u00e4ge ausschlie\u00dflich kindbezogen und ber\u00fccksichtigen eine Muster-Beamtenfamilie mit zwei oder mehr Kindern und einem Ehepartner mit eigenem Einkommen. Kinderzuschl\u00e4ge k\u00f6nnen damit einen wesentlichen Teil der Besoldung ausmachen. Dies l\u00e4sst zweifeln, dass das Abstandsgebot zum Sozialhilfeniveau f\u00fcr einen alleinstehende Beamten ohne Kinder noch gewahrt ist. M\u00f6glich w\u00e4re es auch, die Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit \u00fcber eine Erh\u00f6hung der Grundgehaltss\u00e4tze unabh\u00e4ngig von der famili\u00e4ren Situation herzustellen, was aber aus fiskalischen Gr\u00fcnden nicht erfolgt. Vermutlich wird dies wieder zu weiteren Klagen bis hin zum Bundesverfassungsgericht f\u00fchren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>DVG Berlin-Brandenburg (Steffen Hanne): Der Landtag Brandenburg hat auf seiner Sitzung am 19. Juni 2024 mit dem \u201eGesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur \u00c4nderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2024 im Land Brandenburg\u201c die \u00dcbernahme des Tarifergebnisses vom 9. Dezember 2023 f\u00fcr den Beamtenbereich vollzogen. Das Gesetz ist bereits ver\u00f6ffentlicht worden (GVBl &#8230; <a title=\"Brandenburg: \u00dcbernahme des Tarifergebnisses vom 9. Dezember 2023 f\u00fcr den Beamtenbereich beschlossen\" class=\"read-more\" href=\"https:\/\/www.dvgbund.de\/?p=1862\" aria-label=\"Mehr Informationen \u00fcber Brandenburg: \u00dcbernahme des Tarifergebnisses vom 9. 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