16. DVG Bundesgewerkschaftstag-Beschlussfassung über Satzungsänderungsanträge

Dem 16. DVG Bundesgewerkschaftstag lagen zwei fristgemäß eingegangene Anträge auf Änderung der Satzung und ein verspäteter Antrags als Dringlichkeitsantrag zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Die dvg-JUGEND legte einen Antrag vor, der die Satzung so ändern sollte, dass der Vorsitzende oder die Vorsitzende der dvg-JUGEND dem DVG Bundesvorstand angehört. Damit sollte die Satzungsänderung aus dem Jahr 2015 rückgängig gemacht werden. Der Antrag sei notwendig, um die DVG zukunftsfähig zu halten und neue Mitglieder zu gewinnen. Hierzu müssen die Anliegen der Jugend stärker in der Verbandsarbeit berücksichtigt werden. Hierfür ist es wichtig, den Nachwuchs unmittelbar in die Arbeit des Bundesvorstands einzubeziehen. Zudem ist dies ein wichtiges Zeichen nach innen und außen, dass Themen wie Nachwuchsgewinnung, zukunftsfähige Ausbildung, Weiterbildungs‐ und Karrieremöglichkeiten oder die Digitalisierung in der DVG von der Generation aktiv mitgestaltet werden, die hier nah dran ist und in höchstem Maße von den Entwicklungen betroffen sein wird. Dies ist eine entscheidende Weichenstellung für die Zukunft der DVG, denn: Ohne Jugend keine Zukunft! Der Antrag erhielt nicht die erforderliche Mehrheit der Delegierten. Damit bleibt es bei der Regelung in der Vereinssatzung.

Der Antrag des Bundeshauptvorstandes auf eine umfangreiche Modernisierung der Satzung wurde mit der notwendigen Mehrheit angenommen. Damit werden die Änderungen im Vereinsrecht jetzt vollständig auch in der Satzung der DVG Bund abgebildet.

Ein Antrag der DVG Berlin-Brandenburg auf Aufnahme einer Vertretung für Menschen mit Behinderung konnte nicht inhaltlich behandelt werden, weil dieser verspätet eingegangen ist. Die Delegierten haben diesen verspäteten Satzungsänderungsantrag mit großer Mehrheit nicht zur Beschlussfassung zugelassen.