Aktuelles

  • DVG Berlin-Brandenburg (Steffen Hanne): Der Landtag Brandenburg hat auf seiner Sitzung am 19. Juni 2024 mit dem „Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2024 im Land Brandenburg“ die Übernahme des Tarifergebnisses vom 9. Dezember 2023 für den Beamtenbereich vollzogen. Das Gesetz ist bereits veröffentlicht worden (GVBl Teil I 2024 Nr. 29 vom 21.06.2024). Die ebenfalls in den Tarifverhandlungen vereinbarte Inflationsausgleichsprämie war bereits in einem separaten Gesetzgebungsverfahren im Dezember 2023 auf den Beamtenbereich übernommen worden (Gesetz vom 20.12.2023 GVBl Teil I 2023 Nr. 30). Die Tarifvertragsparteien für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder hatten am 9. Dezember 2023 eine Erhöhung der Entgelte der Beschäftigten zum 1. November 2024 um einen Sockelbetrag von 200 Euro und zum 1. Februar 2025 um linear 5,5 % ver­einbart. Sofern die Summe dieser Erhöhungen zum 1. Februar 2025 nicht 340 Euro erreicht, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt. Nach dem Gesetz werden die Dienst- und Versorgungsbezüge rückwirkend ab 1. Januar 2024 um 4,76 % und ab 1. Juli 2024 um zusätzlich 5,54 % erhöht. Der Familienzuschlag für berücksichtigungsfä­hige Kinder wird rückwirkend ab 1. Januar 2024 angehoben. Außerdem werden die Anwär­tergrundbeträge rückwirkend ab 1. Januar 2024 um 100 Euro und ab 1. Juli 2024 um weitere 50 Euro erhöht. Durch das zeitliche Vorziehen der Besoldungserhöhungen gegenüber dem im Tarifergebnis vom 9. Dezember 2023 vorgesehenen Zeitpunkten und die Anhebung des Familienzu­schlags soll die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung gewährleistet werden. Der Gesetzentwurf beinhaltet darüber hinaus weitere Änderungen besoldungs- und versor­gungsrechtlicher Vorschriften wie etwa die Abschaffung der Mindestleistungsbezüge bei der Professorenbesoldung, die Erweiterung und Anhebung von Zulagen und Sonderzuschlä­gen, die Hebung bestimmter Ämter sowie die Möglichkeit der Entgeltumwandlung im Rah­men eines Fahrradleasings. Der dbb hatte in seiner Stellungnahme kritisiert, dass der Gesetzentwurf mit der Anhebung der Bezüge um 4,76 Prozent den zwischen den Tarifparteien vereinbarten Sockelbetrag in Höhe von 200 EUR zum 01.11.2024 gemäß Tarifabschluss vom 09.12.2023 abbilden will. Dadurch würden jedoch in den unteren Besoldungsgruppen die 200 EUR Sockelbetrag des Tarifabschlusses nicht erreicht, da die lineare Erhöhung bis zur Besoldungsgruppe A11 weniger als 200 Euro ausmacht. Die Landesregierung hat in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Walter dazu erklärt, dass die Umrechnung des Sockelbetrags und des Mindesterhöhungsbetrags in eine allgemeine lineare Erhöhung bewirken, dass die zwischen den Besoldungsgruppen bestehenden (in Prozentwerten ausgedrückten) Abstände nicht verändert werden. In den Besoldungsgruppen A 5 bis A 9 liege die monatliche Bruttobesoldung in allen Erfahrungsstufen bei inhaltsgleicher Übertra­gung des Sockelbetrags über dem Wert einer linearen Erhöhung. Gleiches gelte in der Besol­dungsgruppe A 10 bis einschließlich Erfahrungsstufe 10 und in der Besoldungsgruppe A 11 bis einschließlich Erfahrungsstufe 6. Ausgeglichen werde dies jedoch durch das im Gesetzentwurf vorgesehene Vorziehen der li­nearen Erhöhungsschritte von November 2024 auf Januar 2024 beziehungsweise von Feb­ruar 2025 auf Juli 2024. So liege beispielsweise die Summe der Bruttobesoldung in der un­tersten Besoldungsgruppe A 5 im Eingangsamt sodann insgesamt 1.045,35 Euro über dem Betrag, der bei einer inhaltsgleichen Übertragung des Sockelbetrags erreicht würde (Drucksache 7/9682). Zu kritisieren ist weiterhin, dass der Gesetzgeber wiederum keine Reparatur für die verfassungswidrig zu geringe Besoldung in der Vergangenheit vorgenommen hat. Das Misstrauen der Beschäftigten, die Jahr für Jahr Widersprüche zu ihrer Besoldung erheben, wird damit nicht abgebaut. Die Verfassungsmäßigkeit soll ein weiteres Mal über die deutliche Anhebung der Familienzuschläge hergestellt werden. In Brandenburg sind die Familienzuschläge ausschließlich kindbezogen und berücksichtigen eine Muster-Beamtenfamilie mit zwei oder mehr Kindern und einem Ehepartner mit eigenem Einkommen. Kinderzuschläge können damit einen wesentlichen Teil der Besoldung ausmachen. Dies lässt zweifeln, dass das Abstandsgebot zum Sozialhilfeniveau für einen alleinstehende Beamten ohne Kinder noch gewahrt ist. Möglich wäre es auch, die Verfassungsmäßigkeit über eine Erhöhung der Grundgehaltssätze unabhängig von der familiären Situation herzustellen, was aber aus fiskalischen Gründen nicht erfolgt. Vermutlich wird dies wieder zu weiteren Klagen bis hin zum Bundesverfassungsgericht führen.


    Beamtenrechtskommission Neuigkeiten
  • Im Jahr 2024 findet ein gemeinsames Seminar der DVG Beamtenrechtskommission und DVG Bundesfrauenvertretung in Kooperation mit der dbb akademie statt. Das Seminar findet vom Sonntag, den 14. April 2024 bis Dienstag, den 16. April 2024 in Fulda statt. Die Seminarinhalte stellen wir hier nach Verfügbarkeit ein. Wir führen als DVG Beamtenrechtskommission und DVG Bundesfrauenvertretung in Kooperation mit der dbb akademie vom Sonntag, den 14. April 2024 bis Dienstag, den 16. April 2024 im Hotel Fulda Mitte, Lindenstraße 45, 36037 Fulda, Fon: +49 661 8330-0, Fax: +49 661 8330-555, E-Mail: durch. Das Seminar wird mit dem Thema Gesundheitsfalle Arbeitsplatz –  Physische und psychische Probleme in der Arbeitswelt durchgeführt. Folgende Inhalte haben wir geplant (Änderungen vorbehalten). Die generelle Frage : Was macht uns krank? und warum? Stress am Arbeitsplatz Die 3 Ebenen des Stressgeschehens Teufelskreis Stress Stresssymptome erkennen und deuten Stressreaktionen in Körper und Psyche Alfred Maucher Stressoren bei Frauen durch Vereinbarkeit von Beruf, Haushalt, Kindererziehung Besondere Aspekte der Physischen und Psychischen Gesundheit bei Frauen Auswirkungen: Krankmachende Faktoren bei Frauen – Überbelastung durch Beruf und Familie Susanne Greve Stressauslöser Folgen von andauerndem Stress – Wie reagiert der Mensch auf Stress Gesundheitsgefahren und Krankheitsauslöser Möglichkeiten eines Stressmanagements Burnout die nächste Stufe von Stress – und was dann? Alfred Maucher Gesund werden – Gesund bleiben Was kann der Einzelne tun Was kann der Dienstherr tun (Stichwort : Betriebliches Gesundheitsmanagement) Mobbing als Krankheitsfaktor Alfred Maucher Wir bitten, um Anmeldung mittels des beiliegenden Anmeldeformulars bis zum 31. Januar 2024. Das Seminar ist bei der dbb akademie hier verfügbar: https://www.dbbakademie.de/seminare/seminar/gesundheitsfalle-arbeitsplatz–64149/ Anmeldungen bitte direkt an die DVG Bund auf dem Anmeldevordruck: Der Anmeldevordruck kann am PC ausgefüllt werden. 2024-B042-CS-Anmeldeformular-Seminar-DVG-BeaRK-und-BFV-2024-04-14-16Herunterladen 2023-B042-CS-Ausschreibung-Seminar-DVG-BeaRK-und-BFV-2024-04-14-16-aktualsiertHerunterladen


    Beamtenrechtskommission Bundesfrauenvertretung Neuigkeiten
  • Wir führen als DVG Beamtenrechtskommission und DVG Bundesfrauenvertretung in Kooperation mit der dbb akademie vom Sonntag, den 26. März 2023 bis Dienstag, den 28. März 2023 im Hotel Fulda Mitte, Lindenstraße 45, 36037 Fulda, Fon: +49 661 8330-0, Fax: +49 661 8330-555, E-Mail: durch. Das Seminar wird mit dem Thema Verwaltung 4.0 – Fit für die Zukunft durchgeführt. Folgende Inhalte sind bisher geplant, Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Verwaltung im Wandel. Digitalisierung und ihre Auswirkungen• Begriff/e• Auswirkungen und Anforderungen• Digitale Gesundheit und Gesundheitsmanagement• Vereinbarkeit mit konkurrierenden Bedürfnissen z. B. Familie, Life Balance …• Auswirkungen auf Personalentwicklung, Personalauswahl und Aus-Fortbildung• Längeres Arbeiten – aber wie?• Führen, aber wie?• Arbeit der Zukunft• Facetten der Globalisierung• Neue Konzepte der Arbeitsgestaltung und Arbeitsmodelle der Zukunft Frauen und Arbeit• Vereinbarkeit Beruf und Familie• Berücksichtigung spezifischer Bedürfnisse Von der Digitalisierung zur KI• Handlungsbedarf ist vorhanden?!• Was ist KI genau?• Kollege Maschine Wir bitten, um Anmeldung mittels des beiliegenden Anmeldeformulars bis zum Freitag, den 13. Januar 2023. https://www.dbbakademie.de/seminare/seminar/verwaltung-40-fit-fuer-die-zukunft-63001/ Der Anmeldevordruck kann am PC ausgefüllt werden. 2023-B052-CH-Anmeldeformular-Seminar-DVG-BeaRK-und-BFV-2023-03-26-28-1Herunterladen


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