„Die Einmalzahlung eines Inflationsausgleichs ist nicht für eine nachhaltige Lohnerhöhung gedacht, sondern um einmalig die gestiegenen Heizkosten, Spritpreise und Lebenshaltungskosten abzufedern. Die Kolleginnen und Kollegen leiden genauso unter den gestiegenen Lebenshaltungskosten wie alle anderen auch. „urteilt der Bundesvorsitzende der Deutschen Verwaltungs-Gewerkschaft Joachim Johannes über das Tarifergebnis des TVöD. „Der Sockelbetrag von 200€ und die 5,5% ab März nächsten Jahres sind ein deutliches Plus im Geldbeutel unserer Mitglieder, aber nur für die 10 Monate bis zum Ablauf des Tarifvertrages. Bei einer Laufzeit von 01.01.2023 bis zum 31.12.2024 bedeutet es, dass für die ersten 14 Monate keine lineare Lohnerhöhung gezahlt wird. Somit auch keine Auswirkung auf die zukünftige Lohnentwicklung und Rente.“ Schon bei den Tarifverhandlungen zum TV-L wurde eine Einmalzahlung statt einer linearen Lohnerhöhung für 13 Monate vereinbart. Johannes befürchtet, dass bei zukünftigen Tarifverhandlungen Einmalzahlungen zum Standard werden könnten.
Der Bundesvorsitzende Johannes findet den Schlichterspruch, der angenommen wurde, eine „salomonische Entscheidung“ mit der beide Seiten „leben müssen“. Zum jetzigen Zeitpunkt war einfach nicht mehr zu erreichen.
Umso schändlicher findet Joachim Johannes es von verschiedenen Kommunen, ihre finanzielle Schieflage jetzt so aussehen zu lassen, dass die Mitarbeiter bei Bund und Kommunen für zukünftige Steuererhöhungen verantwortlich seien. „Dass die Kommunen klamm sind liegt nicht an den Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag ihre Arbeit, zum Teil unter katastrophalen Umständen und unter Bedrohung und Übergriffen, verrichten. Für die finanzielle Situation der Arbeitgeber können wir nichts, das ist hausgemacht! Im Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes kann man sich gerne darüber informieren, wie viel Geld verschwendet wird. Von diesem Geld könnte der jetzige Tarifabschluss locker bezahlt werden, ohne die Bürgerinnen und Bürger zu belasten“ geht der Bundesvorsitzende mit solchen Äußerungen hart ins Gericht.