Beihilfe – Pflege – Digitalisierung

Vom 22. bis 24. Juni 2025 fand in der Domstadt Fulda das Seminar der DVG Bund -Seniorenvertretung – in Zusammenarbeit mit der dbb akademie zum Thema Beihilfe – Pflege – Digitalisierung PKV statt. Veranstaltungsort war das Hotel Fulda Mitte mit seiner Nachbarschaft zur barocken Fuldaer Altstadt. Der Vorsitzende der DVG-Bundesseniorenvertretung, Prof. Rudolf Forcher, eröffnete das Seminar am Sonntag.

Beihilfe in Bund und Ländern
Das erste Themenfeld widmete sich der Beihilfe in Bund und Ländern. Thilo Hommel, Experte vom dbb beamtenbund und tarifunion, erläuterte zunächst die rechtlichen Grundlagen und Abrechnungsgrundlagen der Beihilfe, auch im Hinblick auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV).

Beihilfe gehört nicht zum Kernbestand der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Der Dienstherr hat aber Vorkehrungen zu treffen, dass der amtsangemessene Lebensunterhalt bei Eintritt besonderer finanzieller Belastungen z. B. durch Krankheitsfälle nicht gefährdet wird. Die „Art der Vorkehrungen“: liegen im Ermessen des Dienstherrn. Somit „ergänzt“ die Beihilfe die Alimentierung, ist aber grundsätzlich keine „laufende“ Leistung, sondern nur „anlassbezogen“ bei Krankheit. Aus dieser Rechtslage ist auch teilweise die Zersplitterung der beihilferechtlichen Regelungen in Bund und Ländern zu erklären – die problematisch ist, z. B. beim Wechsel zu einem anderen Dienstherrn.

Dazugekommen ist noch die pauschale Beihilfe. Dabei können sich Beamte freiwillig in der GKV versichern. Dieses ist eine Alternative zur bekannten aufwendungsbezogenen und ergänzenden klassischen Beihilfe. Die Wechselmöglichkeiten von der PKV zur GKV sind begrenzt, auch da das Bundesrecht des SGB ist beachten ist. Es gibt viele Kritikpunkte an der pauschalen Beihilfe. Deshalb sollte, sofern überhaupt noch möglich, ein Wechsel in die pauschale Beihilfe nur nach intensiver Beratung erfolgen.

Nach jetzigen Erkenntnissen soll das leidige Thema der Überschreitung des 2,3- fachen Gebührensatzes in Arztrechnungen durch die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beendet werden. Ob und wann die neue GOÄ in-kraft-tritt, ist zzt. nicht bekannt.


Gesundheit und Soziales im Koalitionsvertrag der CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode

Im Anschluss beleuchtete Prof. Forcher die Passagen „Gesundheit und Soziales“ im Koalitionsvertrag der CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode mit den Schwerpunkten GKV und Rente. Er analysierte, inwieweit die vereinbarten Vorhaben den Belangen von Beamtinnen und Beamten gerecht werden. Die geplante Digitalisierung in den Bereichen Gesundheit und Soziales hat Potenzial für Vereinfachungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und sollte auch die Transparenz verbesserten.


Pflege

Der 2. Tag war geprägt vom Thema Pflege. Durch die facettenreiche Landschaft der ambulanten und stationären Pflege führte Jan Oliver Krzywanek von der dbb akademie.

Im Dezember 2023 gab es in Deutschland ca. 5,7 Mill. Menschen, die pflegebedürftig waren. Ca. 86 % dieser Pflegebedürftigen wurden zu Hause gepflegt. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird steigen und die Finanzierung der Pflege ist zzt. aufgrund der Finanzierungsprobleme in aller Munde.

Im Seminar ging es um die Pflegeversicherung. Die zwischenmenschlichen und sozialen Aspekte waren nicht Thema der Veranstaltung.

Die Unterstützung der Pflegebedürftigen richtet sich nach ihrem Pflegebedarf und wird in 5 Pflegegrade untergliedert. Er erläuterte zudem das Begutachtungsverfahren der Pflegekassen zur Einstufung in die Pflegegrade.

Ambulante Pflege
Krzywanek erläuterte die für diesen Pflegebereich relevanten Schlagwörter:

• Pflegesachleistungen (werden durch professionelle Dienste erbracht)
• Pflegegeld (monetäre Leistung zur freien Verfügung)
Pflegesachleistungen und Pflegegeld sind nach Pflegegraden gestaffelt und monetär
unterschiedlich hoch . Es ist möglich, sie zu kombinieren.
• Entlastungsbetrag (jährlicher Zuschuss für zusätzliche Betreuungsleistungen)
• Verhinderungspflege (Ersatzpflege bei Ausfall der Hauptpflegeperson)
• Kurzzeitpflege (zeitlich begrenzter stationärer Aufenthalt)
• Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Betreuung)
• Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Rollator)
• Digitale Pflegeanwendungen (Apps zur Unterstützung von Pflegebedürftigen)
• Förderung ambulanter Wohngruppen
• Pflegeunterstützungsgeld (für berufstätige Angehörige)

Krzywanek erläuterte kurzweilig die Anspruchsvoraussetzungen, Antragsverfahren und aktuellen Leistungsbeträge. Zahlreiche Praxisbeispiele veranschaulichten, wie flexibel die einzelnen Module kombiniert werden können, um pflegebedürftige Senioren im eigenen Wohnumfeld bestmöglich zu versorgen.

Stationäre Pflege
Hier klärte Krzywanek über die Kostenstruktur auf: Neben den pflegebedingten Aufwendungen fallen die sogenannten „Hotelkosten“ an – Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungsumlage. Die Kosten für eine stationäre Pflege werden häufig als zu hoch empfunden, mit entsprechenden Entscheidungen.

An diesem Tag wurde auch das Thema Demenz angesprochen und ein Überblick zur ePA (elektronische Patientenakte) in der GKV gegeben. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen ist die Akte bereits eingeführt. Im Seminar gab es eine lebhafte Diskussion zum Für und Wider der Akte.


Digitalisierung in der PKV

Zu Beginn wies David Auth, Leiter der Debeka Geschäftsstelle Fulda auf die Unterschiede zwischen GKV und PKV hin.
Die GKV arbeitet nach dem Umlageverfahren, bei dem sämtliche Einnahmen sofort zur Finanzierung der aktuellen Versicherungsleistungen verwendet werden. Die PKV nutzt das Kapitaldeckungsverfahren, bei dem in jungen Jahren Beitragsanteile der Versicherten für das Alter zurückgelegt und verzinslich angesammelt werden. Aufgrund des medizinischen Fortschritts, steigender Leistungsausgaben, gesetzlicher Verpflichtungen z. B. Pflegeversicherung usw. sind aber auch bei der PKV Beitragsanpassungen erforderlich.
Die Debeka Krankenversicherung wird in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) geführt und ist der/einer der größte(n) privaten Krankenversicherer in Deutschland.

Exemplarisch für alle privaten Krankenversicherungen stellte Auth die strategischen Digitalprojekte bei den privaten Krankenversicherungen am Beispiel der Debeka vor.

Die Einführung der ePA (e-Patientenakte) hat die Debeka aufgrund der vom Chaos Computer Clubs aufgezeigten Sicherheitslücken verschoben. Die ePA wird als An-gebot für die Privatversicherten kommen. Einzelheiten waren aber zum Zeitpunkt des Seminars noch nicht bekannt.

Jede PKV hat ihre eigene App zu Abwicklung und Information ihrer Kunden. Die Krankenkassen werden den Leistungsumfang der Apps ausbauen, damit möglichst viele Aufgaben darüber abgewickelt werden können. Die Probleme von Älteren mit Apps bzw. den kleinen Monitoren der Handys sind bekannt. Einzelne Funktionen wurden auch schon für Windows Anwendungen zugänglich gemacht.

Neben den Grundleistungen bieten die PKV jeweils spezielle Angebote an. Bei der Debeka sind dieses u. a.

  • Facharztterminservice (automatisierte Terminvereinbarung, damit man schneller einen Termin beim Facharzt erhält bzw. nicht in der Warteschleife des Arztes verzweifelt),
  • Rückrufservice (damit man nicht in der Warteschleife der Debeka hängt, wird empfohlen, stattdessen diesen Service zu nutzen. Zum vereinbarten Termin ruft dann ein Mitarbeiter der Debeka an).
  • Gesundheitsmanagement/Präventionsprogramme (Angebote zur Krankheitsprävention und im weiteren Ausbau auch Vorschläge auf Basis der eingereichten Leistungsanträge)
  • Beitragsrückerstattung

Auth wies darauf hin, dass sich Besoldungs-, Versorgungs- und Pflegestrukturen ändern und die Debeka dafür und für den Start in das Berufsleben Angebotsoptimierung für PKV-Leistungen anbietet.


Fazit
Deutlich wurde, dass die drei Themenfelder – Beihilfe, Pflege und Digitalisierung der PKV – eng miteinander verwoben sind und im Zusammenspiel wirksame Verbesserungen erzielen können. Die fachliche Expertise der Referenten sowie deren Praxisnähe schufen eine lebendige Atmosphäre, in der offene Diskussionen und konstruktive Kritik gleichermaßen Platz fanden.
Einhellige Meinung vieler Teilnehmer war, dass gerade die Digitalisierung den Schlüssel zu effizienteren Abläufen und höherer Transparenz bildet. Gleichzeitig mahnte man, soziale Aspekte und individuelle Betreuungsbedürfnisse nicht aus den Augen zu verlieren.
Nach der gelungenen Veranstaltung wünscht Prof. Forcher allen Teilnehmenden eine gute Heimreise.

Bild: privat. Bildrechte: DVG Bund